NOTDIENSTGEBÜHR
Seit dem 14.02.2020 wurde die Gebührenordnung durch eine "Notdienstgebühr" ergänzt. Im Notdienst muss jetzt jede Tierarztpraxis eine pauschale "Notdienstgebühr" in Höhe von 50,00 € (59,50€ inkl. MwSt.) berechnen.
Außerdem muss mindestens der 2-fache Gebührensatz angesetzt werden und es kann sogar bis zum 4-fachen Gebührensatz abgerechnet werden.
Geltungszeiten der neuen Notdienstgebühren:
Nachts: Montag‒Donnerstag: 18.00‒8.00 Uhr
Wochenende: Freitag 18.00 Uhr‒Montag 8.00 Uhr
Gesetzl. Feiertage: Ganztägig (00.00‒24.00 Uhr)
ANZEICHEN NOTFALL
Bitte beachten Sie, dass der Notdienst den lebensbedrohlich erkrankten Patienten vorbehalten ist.
Hier finden Sie beispielhafte Anzeichen eines Notfalles, anhand derer Sie abwägen können ob es sich bei Ihrem Tier um einen Notfall handelt (Quelle: Broschüre der Bundestierärztekammer):
Bewusstseinsverlust, Kollaps
Atemnot
Sehr helle („weiße“) Schleimhäute
Stärkere oder unstillbare Blutung
Krampfanfälle, vor allem 2 oder mehr in 24h
Anfälle, die länger als 5 Minuten sind
Plötzliche Lähmung der Beine
Probleme beim Harnablassen
Anhaltender, (blutiger) Durchfall oder (blutiges) Erbrechen zunehmende Schwäche
Augenverletzungen
Verschlucken von Fremdkörpern oder Giften
Verbrühungen, Verbrennungen, Hitzeschlag
Schwerer Verkehrsunfall oder Beissunfall